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Arbeitsrecht und Medizinrecht

Das Gesundheitswesen birgt aufgrund seines stark regulierten Umfeldes medizinrechtliche Fragestellungen eigener Art. Insbesondere die Schnittmenge zwischen Medizinrecht und Arbeitsrecht widerspiegelt ein weites Feld, dessen rechtssichere Beherrschung für den unternehmerischen Erfolg von tiefgreifender und damit entscheidender Bedeutung ist.

Ob bei der eigenen Niederlassung als Arzt oder Psychotherapeut oder bei dem Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes oder einer großen stationären Einrichtung - überall treffen Arbeitsrecht und Medizinrecht aufeinander und entwickeln eigene Rechtsfolgen und konkrete rechtliche Fragestellungen: Wie lasse ich mich nieder oder wie gestalte ich den Betriebsübergang an einen Nachfolger, wie gestalte ich meine Arbeitsverträge zum Erhalt meiner unternehmerischen Freiheit, wie reagiere ich bei Haftungsfragen, wie organisiere ich den Datenschutz in meiner Einrichtung usw..

Ihre unternehmerische Handlungsfreiheit sollten Sie durch eine ganz wesentliche Handlungsoption verteidigen: Die Inanspruchnahme einer professionellen Beratung von Praktikern.

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist uns eine juristische Beratung als Nebenleistung gestattet (vgl. § 5 RDG). Im Falle einer schwerpunktmäßigen, umfänglichen Rechtsberatung ist der Abschluss eines gesonderten Rechtsanwaltsvertrages erforderlich.

 

Konzepte und Management in der Medizin

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